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Neubau von Energiesparhäusern

Sie Planen eine Neubau und möchten sich über mögliche energetische Standards informieren?

Der Gesetzgeber schreibt für Neubauten energetische Mindestanforderungen vor. Diese Anforderungen werden u.a. in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Entscheiden Sie sich für ein Energiesparhaus, können Sie damit diese Anforderungen z.T. beträchtlich unterschreiten, und so auch wesentlich weniger Energie verbrauchen.

Ihre Anforderungen sind der Maßstab
Auch wenn sich energiesparende Maßnahmen im Laufe der Jahre amortisieren, entstehen hierfür zunächst Mehrkosten, welche finanziert werden müssen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass man über viele Jahrzehnte in dem Haus wohnt und lebt. Haben Sie sich für den Bau eines Energiesparhauses entschieden, können Sie den Energiepreissteigerungen gelassen entgegensehen.

Welche Standards gibt es?

Niedrigenergiehaus
Der Begriff des Niedrigenergiehauses ist nicht geschützt, d.h. jeder Hersteller kann sein Haus als Niedrigenergiehaus anpreisen, wenn er die Mindestanforderungen der EnEV einhält.
Wir definieren eine Niedrigenergiehaus als ein Gebäude, welches die gesetzlichen energetischen Mindestanforderungen der EnEV noch unterschreitet. Dabei geben Sie die Vorgaben, welche Werte eingehalten werden sollen, und mit welchen Maßnahmen (z.B. Solarthermieanlage, dickere Dämmung, Komfortlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, etc.) dies erreicht werden soll.

KfW-60-Haus
Bei diesem Gebäude darf der Jahresprimärenergiebedarf für Warmwasser und Heizung 60 kWh/(m²a) nicht überschreiten. Der auf die Gebäudehülle bezogene spezifische Transmissionswärmeverlust muß den in der EnEV angegeben Höchstwert um 30% unterschreiten.

KfW-40-Haus
Bei einem KfW-40-Haus werden die Anforderung im Verhältnis zum KfW-60-Haus noch einmal verschärft. Der Jahresprimärenergiebedarf darf 40 kWh/(m²a) nicht überschreiten und der spezifische Transmissionswärmeverlust muß den in der EnEV angegeben Höchstwert um 45% unterschreiten.

Passivhaus
Ein Passivhaus ist ein Gebäude, dass so gut gedämmt ist, dass es keine Heizungsanlage im herkömmlichen Sinne benötigt. Die Deckung des Heizenergiebedarf wird über eine Komfortlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, durch Solarstrahlung, und über die Abwärme von Personen und technischen Geräten erreicht. Dabei darf der Jahresprimärenergiebedarf für Warmwasser und Heizung 40 kWh/(m²a) nicht überschreiten und der Jahresheizwärmebedarf nicht höher sein als 15 kWh/(m²a).

x-Liter-Haus
Ein z.B. 3-Liter-Haus ist eine konkrete, plakative aber auch ungenaue Bezeichnung für einen Energiestandard. Die Angabe im genannten Fall bedeutet, dass das Haus 3Liter Öl pro m² und Jahr verbraucht. Genaue Angaben auf welchen Verbrauch sich der Wert bezieht findet man meist nicht.

Umsetzung
Es gibt verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten für energetisch optimierte Gebäude, von der hoch wärmegedämmten Außenhülle, über Komfortlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, Zwei- oder Dreischeiben-Wärmeschutzverglasung bis zu Holzpelletheizung oder Solarthermieanlage. Da es sich bei den Berechnungen um ein billanzierendes Verfahren handelt, können verschiedene Maßnahmen miteinander kombiniert werden, aber auch z.B schlechter wärmegedämmte Fenster durch eine effiziente Heiztechnik ausgeglichen werden. Die Möglichkeiten sind weitreichend und immer auch mit den Förderprogrammen abzustimmen.

´Für einen ersten Überblick empfehlen wir Ihnen unsere Startberatung-Energie

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