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BAFA Vor-Ort-Beratung Als Grundlage für die Bestimmung sinnvoller Maßnahmen bietet sich eine BAFA-Vor-Ort-Beratung an. Wir sind bei dem BAFA als unabhängige Energieberater in der Energieberaterliste eingetragen. Aus diesem Grunde können wir für Sie Zuschüsse für die Energieberatung beantragen. Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss und beträgt:
- 175,00 € für Ein-/Zweifamilienhäuser
- 250,00 € für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten
Wer kann die Förderung des BAFA in Anspruch nehmen? Das BAFA stelle bestimmte Anforderungen an Gebäude die eine Förderung erhalten:
- Baugenehmigung vor dem 01.01.1984 (alte Bundesländer)
- Baugenehmigung vor dem 01.01.1989 (neue Bundesländer)
- Keine Veränderung der Gebäudehülle durch eine spätere Baugenehmigung durch Anbau oder Aufstockung um mehr als 50%
- Mehr als 50% der Gebäudefläche muß zu ständigen Wohnzwecken genutzt werde
Als Eigentümer, Mieter oder Pächter eines Gebäudes können eine Energiesparberatung in Anspruch nehmen: natürliche Personen, rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Wohnungswirtschaft sowie Betriebe des Agrarbereichs, juristische Personen und sonstige Einrichtungen; letztere sofern sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Wohnungseigentümer können nur dann eine Beratung in Anspruch nehmen, wenn sich diese auf das gesamte Gebäude bezieht und die Eigentümergemeinschaft damit einverstanden ist.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bafa.de
Wie erhalten Sie die Förderung? Die Beantragung der Förderung erfolgt direkt von uns. Sie müssen nur den Antragt unterschreiben, alle weiteren Formalitäten übernehmen wir.
Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter. Kontakt
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